Schwimmabzeichen


Ausbildung zu einem Schwimmabzeichen:

Da wir österreichische Rettungschwimmlehrer sind, sind wir auch befähigt, Schwimmabzeichen zu prüfen und auszustellen.

Wir unterrichten im Einzel- oder Gruppenunterricht und bereiten sie optimal zur Prüfung vor.
Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie mehr!


FREISCHWIMMER

(für Bewerberinnen und Bewerber ab dem vollendeten 7. Lebensjahr)

a.) 15 Minuten Dauerschwimmen in beliebigem Stil
b.) Sprung aus ca. 1 m Höhe ins Wasser
c.) Kenntnis der 10 Baderegeln


FAHRTENSCHWIMMER

(für Bewerberinnen und Bewerber ab dem vollendeten 9. Lebensjahr)

a.) 15 Minuten Dauerschwimmen in beliebigem Stil
b.) 10 m Streckentauchen
c.) einmaliges Tieftauchen (ca. 2 m) und Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes
d.) 50 m Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
e.) Kopfsprung aus ca. 1 m Höhe oder beliebiger Sprung aus 3 m Höhe ins Wasser
f.) Kenntnis der 10 Baderegeln


ALLROUNDSCHWIMMER

(für Bewerberinnen und Bewerber ab dem vollendeten 11. Lebensjahr)

a.) 200 m Schwimmen in zwei Lagen (100 m Brust, 100 m Rücken)
b.) 100 m Schwimmen in beliebigem Stil in 2:30 Minuten
c.) 10 m Streckentauchen
d.) einmaliges Tieftauchen (ca. 2 m) und Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes
e.) 25 m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
f.) Kenntnis der Selbstrettung
g.) Kenntnis der 10 Baderegeln


HELFER

(für Bewerberinnen und Bewerber ab dem vollendeten 13. Lebensjahr)

a.) 15 Minuten Dauerschwimmen, davon 5 Minuten Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
b.) 100 m Schwimmen in Überkleidern
c.) 15 m Streckentauchen
d.) zweimaliges Tieftauchen (ca. 2 bis 3 m), jeweils mit Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes, innerhalb von 5 Minuten
e.) Heraufholen von 3 Tellern oder 3 Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 10m⊃2;, bei einer Wassertiefe von ca. 2 bis 3 m)
f.) Paketsprung aus 2 bis 3 m Höhe ins Wasser
g.) je 25 m Retten einer etwa gleich schweren Person mit Kopf-, Achsel- und Fesselgriff
h.) 50 m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
i.) praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und hinten, jeweils an Land und im Wasser
j.) praktische Ausübung der Bergegriffe "Bergen über den Beckenrand" und "Rautekgriff"
k.) Kenntnis der Rettungsgeräte
l.) Kenntnis der Selbstrettung
m.) kurze Prüfung über Erste Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und praktische Ausführung der Wiederbelebung
n.) Kenntnisse über Zweck und Organisation des Österreichischen Wasserrettungswesens


RETTER

(für Bewerberinnen und Bewerber ab dem vollendeten 16. Lebensjahr)

a.) 30 Minuten Dauerschwimmen, davon 10 Minuten Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
b.) 300 m Schwimmen in Überkleidern
c.) 25 m Streckentauchen
d.) dreimaliges Tieftauchen (ca. 3 bis 4 m), jeweils mit Heraufholen eines ca. 5 kg schweren Gegenstandes, innerhalb von 6 Minuten
e.) Heraufholen von 6 Tellern oder 6 Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 20 m⊃2;, bei einer Wassertiefe von ca. 2 m)
f.) Paket- und Kopfsprung aus ca. 2-3 m Höhe ins Wasser
g.) je 50 m Retten einer etwa gleich schweren Person, beide bekleidet mit Kopf-, Achsel-, Fessel- und Seemannsgriff
h.) 50 m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
i.) praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und hinten, Brustumklammerung von hinten ohne Einschluss der Arme, jeweils an Land und im Wasser
j.) praktische Anwendung von mindestens 3 Bergegriffen (z.B. Bergen über die Leiter, Rautekgriff, Bergen über den Beckenrand, Schultertragegriff, Bergen in ein Boot)
k.) kurze Prüfung über Erste Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und praktische Ausführung der Wiederbelebung
l.) Kenntnis der Selbstrettung
m.) besondere Rettungshilfen bei Bade-, Boots-, Auto- und Eisunfällen
n.) Anwendung von mindestens zwei Rettungsgeräten
o.) Kombinierte Rettungsübung


LIFESAVER

(für Bewerberinnen und Bewerber ab dem vollendeten 17. Lebensjahr)

A. SCHWIMMEN

a.) 100 m Schwimmen (Brust oder Kraul) in 1:40 Minuten
b.) 300 m Schwimmen mit Flossen in 4:30 Minuten
c.) 300 m Schwimmen in beliebigem Stil (ohne Flossen) in 9:00

B. RETTUNGSTECHNIK
a.) Ausführung von Rettungstechniken in folgender Abfolge:
1.) 75 m Anschwimmen eines "Opfers"
2.) Ausführung von drei Befreiungsgriffen
3.) 2je 25 m Retten mittels Kopf-, Achsel- und Fesselgriff

C. KOMBINIERTE RETTUNGSÜBUNG

a.) Ausführung der kombinierten Rettungsübung innerhalb von 2 Minuten, der Retter trägt dabei Shorts und T-Shirt:
1.) Rettungssprung (Schrittsprung) ins Wasser
2.) 25 m Anschwimmen (Freestyle)
3.) Abtauchen und Heraufholen eines "Opfers" (Rettungspuppe oder Partner) aus mindestens 1,5 m Tiefe
4.) 25 m Retten des "Opfers"

b.) Notfallcheck und Reanimation (mindestens 3 Minuten) unmittelbar nach Durchführung von Punkt a. dieser Rettungsübung

D. STRECKENTAUCHEN

a.) 25 m Streckentauchen

E. ANWENDUNG UND ERKLÄRUNG VON MINDESTENS ZWEI RETTUNGSARTEN

(z.B. Rettungsbrett, Wurfsack, Rettungsmatratze, Gurtretter, Rettungsboje oder anderen von der ARGE-ÖWRW anerkannten Rettungsgeräten):

a.) Erklärung der Geräte
b.) praktische Anwendung der Geräte

F. ERSTE HILFE-MASSNAHMEN

a.) Durchführung der folgenden Basismaßnahmen:
1.) Gefahren erkennen
2.) Gefahrenstelle absichern, retten, bergen
3.) Notfallcheck
4.) stabile Seitenlage
5.) Umdrehen einer Person aus der Bauchlage in die Rückenlage
6.) Notruf
b.) Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung:
1.) Herz-Lungen-Wiederbelebung (Erwachsene)
2.) Herz-Lungen-Wiederbelebung (Kinder)
3.) Herz-Lungen-Wiederbelebung (Säuglinge)
c.) Erste Hilfe-Maßnahmen:
1.) Umgang mit Patienten
2.) Erste Hilfe-Maßnahmen (z.B. bei Schock, Blutungen, Verletzungen der Halswirbelsäule, Brüchen, Unterkühlung)

G. BESONDERE DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN

a.) Bei der Ausführung der Rettungstechnik (Punkt B) und der kombinierten Rettungsübung (Punkt C) muss der Retter beim Anschwimmen des "Opfers" den Kopf so weit über Wasser halten, dass ein laufender Blickkontakt zum "Opfer" gewährleistet ist.
b.) Im Zuge der kombinierten Rettungsübung (Punkt C) ist eine Erwachsenen-Reanimation durchzuführen
c.) Bei der Anwendung von Rettungsgriffen ist jeweils eine ca. gleich schwerere Person zu retten
d.) Im Rahmen der Rettungstechnik (Punkt B) sind insgesamt 75 m zu retten, wobei alle 25 m ein Griffwechsel zu erfolgen hat
e.) Die Befreiungsgriffe sind vom Lehrer selbst zu prüfen


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